Borner Putzer Einrichtung

Adresse

Borner Putzer - Nutzmüll e.V.
Boschstraße 15 B
22761 Hamburg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 bis 14.30 Uhr

Nutzmüll e.V.

Die „Borner Putzer“ sind ein seit 2002 bestehendes Projekt von Nutzmüll e.V.. Ehemals langzeitarbeitslose Menschen sind hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt im Natur- und Umweltschutz sowie der Garten- und Landschaftspflege.
Sie sorgen kontinuierlich für Reinigung und Pflege der Grünflächen im Quartier und leisten einen essenziellen Beitrag zum Thema Sicherheit und Sauberkeit.

Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative der ansässigen Immobilienwirtschaft, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), dem Bezirksamt Altona und dem Beschäftigungsträger Nutzmüll e.V.. Die Borner Putzer verstehen sich aufgrund ihres beschäftigungspolitischen Ansatzes – lokale Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Personen – durch die Verbesserung der Lebensbedingungen sowie des äußeren Erscheinungsbildes des Osdorfer Born als wichtiges Teilprojekt der Integrierten Stadtteilentwicklung.

Im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) 2022-2025 wird festgestellt: „Im Falle des Stadtteilpflegeprojektes Borner Putzer besteht weiterhin die Notwendigkeit, das Projekt für die kommenden Jahre weiterzuentwickeln, die Finanzierung weiter sicherzustellen und ggf. die Aufgaben zu erweitern.“
Bezüglich der Erweiterung der Aufgaben wäre es wünschenswert, neben dem Leitbild eines sauberen und gepflegten Erscheinungsbildes den Fokus auf die Pflege naturnaher Außengestaltung zu legen. Kurz gehaltene, groß angelegte Rasenflächen bieten kaum ökologischen Mehrwert.  Hier könnten, wie die SAGA und Pro Quartier es in der Wohnanlage Bornheide/Achtern Born planen, Blühoasen und Insektenhotels angelegt werden, um die Artenvielfalt bei Flora & Fauna im Quartier zu erhöhen. Neben der Sichtung und Beseitigung von Müll und unerwünschten Pflanzen könnten die Borner Putzer daran mitwirken, die ökologische Vielfalt im Quartier durch die Pflege der angelegten Blühoasen und die Kontrolle über intakte Insektenhotels zu unterstützen.

Lokale, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze nach §16i

Zielgruppe des § 16i SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.

Wenn Sie länger als sechs Jahre SGB II bezogen haben und auf der Suche nach einer Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau sind, melden sich gerne unter kontakt@nutzmuell.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!